Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 1.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die

Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26

„Strandwald“ in Kühlungsborn. 

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung am

08.12.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Strandwald“

beschlossen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat die Stadtvertreterversammlung ebenfalls in Ihrer

Sitzung am 08.12.2022 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich

der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen. Die Satzung über die

Veränderungssperre wurde 15.12.2022 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt

Ostseebad Kühlungsborn bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat am Tag nach der

Bekanntmachung in Kraft und gilt zwei Jahre. Da das

Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 noch nicht

abgeschlossen ist, soll die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die

Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26

beschlossen werden. Mit dieser Änderung wird die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1

BauGB um ein Jahr verlängert.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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