Beschlussvorlage der KL-Fraktion - 2024/KL/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 24.04.2024 beschließt die Stadtvertretung Kühlungsborn, die Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Stadtvertreterversammlung schrittweise als hybride Veranstaltungen zu gestalten. Ziel ist es, Transparenz und Teilhabe in der kommunalen Gremienarbeit zu fördern.

 

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Sachverhalt

Mit der Änderung der Kommunalverfassung vom 24.04.2024 hat der Landesgesetzgeber klargestellt, dass Sitzungen kommunaler Gremien grundsätzlich auch als hybride Veranstaltungen durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Handlungsfähigkeit der Gremien unabhängig von äußeren Einflüssen zu sichern. Zusätzlich wird die Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt gefördert.

Die Stadtvertretung Kühlungsborn möchte durch hybride Sitzungsdienste eine moderne, transparente und bürgernahe Kommunalpolitik umsetzen. Gleichzeitig sind hohe Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit zu beachten, um die Integrität der Sitzungen zu gewährleisten.

 

Umsetzungsschritte:

1. Erster Schritt: Live-Übertragung für Zuschauer

- Die Sitzungen werden online für interessierte Bürgerinnen und Bürger live übertragen, um eine transparente Kommunalpolitik zu gewährleisten.
- Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen etabliert, um Datenschutz und Systemsicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere:
- Sicherstellung, dass keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung verarbeitet oder übertragen werden.
- Die Übertragung verschlüsselt ist und keine Aufzeichnungen ohne Zustimmung gemacht werden.
- Nutzung sicherer und datenschutzkonformer Plattformen

 

2. Zweiter Schritt: Teilnahme von Sitzungsmitgliedern über Online-Dienste

- Nach erfolgreicher Umsetzung des ersten Schrittes wird die Teilnahme an Sitzungen (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) über Online-Dienste auch für die Mitglieder der Gremien ermöglicht. Dies umfasst:
- Redemöglichkeiten und Stimmabgabe über digitale Plattformen.
- Sicherstellung, dass die Online-Teilnahme mit den Vorgaben der Kommunalverfassung im Einklang steht.
- Prüfung und Integration technischer Lösungen, die gleichberechtigte Teilnahme unabhängig vom Standort sicherstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

Der finanzielle Aufwand wird im Rahmen der technischen Umsetzung auf etwa 10.000 – 30.000 EUR geschätzt, abhängig von den technischen Anforderungen und der vorhandenen Infrastruktur. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird durch die Verwaltung erstellt.

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Anlagen

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