Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und den Entwurf der Begründung dazu gemäß Anlage.
  2. Der Entwurf ist gemäß § 13a i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Stadt ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Mühlenblick I" mit Begründung, Bearbeitungsstand 21.10.2024

 

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Sachverhalt

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird erforderlich, da sich im Laufe der Realisierung des Bebauungsplanes diverse Abweichungen von den ursprünglichen Festsetzungen ergeben haben. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Ausgleich, Baugrundstücke, Verkehrsflächen, Grünflächen und Nebenanlagen. Eine aktualisierte Flurkarte bildet nun die Plangrundlage. Außerdem soll die Zulässigkeit von Ferienwohnungen als Ausnahme nach § 13a BauNVO geregelt werden.

 

Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung ohne formalen Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes, der durch Wohnbaugrundstücke gekennzeichnet ist. Der Zulässigkeitsmaßstab soll an die vorhandenen Nutzungen angepasst werden. Die Umweltbelange, z.B. geänderte Ausgleichserfordernisse, sind jedoch zu berücksichtigen.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja 15.351,00 Euro

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

 Ja, mit 15.000 €

  • Produktkonto 51102.5625500

 

 

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Anlagen

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