Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und den Entwurf der Begründung dazu gemäß Anlage.
  2. Der Entwurf ist gemäß § 13a i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Stadt ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit Begründung

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25“ gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. 13a BauGB beschlossen.

 

Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO zur Erweiterung des östlich des Heinrich-Schreiber-Rings vorhandenen Gewerbebetriebes sowie einer Gemeinbedarfsfläche für verschiedene Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur (Feuerwehrgebäude mit Rettungswache, Polizei, Ärztehaus, Schwimmhalle). Bisher waren für die Flächen ein Sportplatz sowie diverse touristische Einrichtungen vorgesehen. Aufgrund der anstehenden Bedarfe für den Neubau der Feuerwehr, die Polizei usw. und des Gewerbebetriebes soll der Bebauungsplan geändert werden.

 

Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung ohne formalen Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier um eine teilweise Überplanung des vorhandenen Bebauungsplanes.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja 26.883,15 Euro

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Ja, mit 27.000 €

  • Produktkonto 51102.5625500

 

 

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Anlagen

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