Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Konzessionen für den Betrieb von jeweils einer Strandlounge an den Strandaufgängen 10 und 15 für den Zeitraum 2025 – 2027 öffentlich auszuschreiben. Bestandteil der Beschlussfassung sind folgende grundlegenden Ausschreibungsunterlagen:

  • Leistungsbeschreibung mit den grundsätzlichen Anforderungen und Auflagen
  • Abforderung eines Gesamtkonzeptes, unterteilt in ein bauliches Konzept (Art, Gestaltung, bauliche Anlagen, Freifläche etc.) und ein Bewirtschaftungskonzept (gastronomisches Angebot, Personaleinsatz, Belieferung etc.)
  • Aufforderung zur Abgabe eines Preisangebotes für die Miete bei einem Mindestangebot von 3.000 €/Monat (netto)
  • Vertragsentwurf für die Betreibung einer Strandlounge

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beabsichtigt die Konzessionen für den Betrieb von jeweils einer Strandlounge an den Strandaufgängen 10 und 15 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V (TVgG) i. V. m. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV) zu vergeben.

Dazu wird die Erarbeitung eines Anforderungsprofils an den künftigen Betreiber erforderlich, um die abgefragte Dienstleistung so erschöpfend und eindeutig wie möglich zu beschreiben. Darüber hinaus müssen zur Sicherstellung des Wettbewerbes und eines transparenten Vergabeverfahrens gewichtete Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt werden, die die Vergleichbarkeit, Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Bieter garantieren.

Ziel des Vergabeverfahrens ist es, auf Grundlage der formulierten Zuschlagskriterien rechtssicher das wirtschaftlichste Angebot für die künftige Betreibung der Strandloungen zu ermitteln.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

> 108.000 €/a

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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