Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/87/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 214.000 in den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetrieb KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.

 

 

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Sachverhalt

Siehe Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

EUR 214.000

EUR 214.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2025             nein                    ja,  mit € 214.000 im Veranstaltungsbereich

 

im Wirtschaftsplan des KSK

 

 

 

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Anlagen

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