Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/87/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt auf Empfehlung des Tourismus- und Kulturausschusses dem Antrag des Tourmismusverband Kühlungsborn e.V. zu folgen und eine Förderung für das Projekt „Salsa Festival in Kühlungsborn 2025“ in Höhe von EUR 83.500,00 in den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Kommunalservice Kühlungsborn einzustellen.

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.

 

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Sachverhalt

Siehe beiliegenden Antrag des Tourismusverband Kühlungsborn e.V. vom 29. August 2024.

 

Die beantragte Zuwendung aus der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe soll der Durchführung des Projektes „Salsa Festival 2025 in Kühlungsborn“ dienen.

 

Durch die beantragte Zuwendung in Höhe von EUR 83.500 soll der Fehlbedarf zwischen geplanten Ausgaben i.H.v. EUR 90.000,00 und geplanten Einnahmen i.H.v. EUR 11.500,00 finanziert werden. Die geplanten Einnahmen und Ausgaben strukturieren sich wie folgt:

 

Einnahmen:

 

   EUR 1.000,00 – Eintrittsgelder/Startgebühren

   EUR 3.000,00 – Spenden / Sponsorengelder

   EUR 2.500,00 – Marketinggebühren

   EUR 5.000,00 – Veranstaltungsbetriebe (Kostenerstattungen)

 

Ausgaben:

 

   EUR 44.000,00 – Honorar Künstler

   EUR 13.000,00 – Übernachtung/Spesen Künstler

   EUR 10.000,00 – Technik/Bühne

   EUR 10.000,00 – Presse/Marketing

   EUR   6.000,00 – Film/Foto

   EUR 12.000,00 – Sonstige Kosten (Verwaltung, Kfz-/ Transportkosten,
           Aushilfen, Bewirtung usw.)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

€ 83.500,-

€ 83.500,-

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2025                nein                    ja,  mit € 83.500 im Veranstaltungsbereich

 

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KSK

 

 

 

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