Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen

Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: 

s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht

haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen. 

 

3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

9 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. 

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3

BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 Anlagen: Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 1. Änderung des

 Bebauungsplanes Nr. 24 mit Begründung, Abwägung

 

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Sachverhalt

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 hat in der Zeit vom 29.07.2024 bis 30.08.2024 öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und abgewogen. Wesentliche Änderungen am Entwurf wurden nicht vorgenommen, so dass die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 24 nun als Satzung beschlossen werden kann und durch die ortsübliche

Bekanntmachung Rechtskraft erlangt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Ja, mit 53.678,00 €

  • Produktkonto 51102.56255000

 

 

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Anlagen

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