Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/071

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Neue Reihe – südwestliches Teilstück“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 liegt in Kühlungsborn-West und umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 38, betreffend das Grundstück Neue Reihe Nr. 122b (ehemals Friedrich-Borgwardt-Str. 9a) (siehe Übersichtsplan in der Anlage).

 

2. Das Planungsziel besteht in der Errichtung eines freistehenden Ersatzneubaus für den vorhandenen Wohngebäude-Anbau an das Gebäude Fr.-Borgwardt-Str. 9 mit max. 7 Dauerwohnungen unter Ausschluss von Zweit- und Ferienwohnungen.

 

3. Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

4. Mit dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren.

 

         Anlagen: Begründung zur Beschlussvorlage, Übersichtsplan, Entwurf der 3. Änderung

         des Bebauungsplanes Nr. 38 mit Begründung

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 liegen neue Planungsabsichten für einen Teilbereich des rechtskräftigen Ursprungsplanes zu Grunde.

Die Stadt hat sich nach mehrfachen, intensiven Beratungen im Bau- sowie im Hauptausschuss über den zugrundeliegenden Änderungsantrag der Grundstückseigentümer und unter Abwägung der zu beachtenden städtebaulichen und nachbarlichen Belange zur Durchführung der vorliegenden Änderungsplanung entschlossen. Im Bauausschuss am 07.09.2023 und im Hauptausschuss am 14.09.2023 wurde dem angepassten Änderungsantrag, der die Grundlage für den vorliegenden B-Plan-Entwurf bildet, mehrheitlich zugestimmt.

Wesentliches Ziel innerhalb des Änderungsbereiches ist die Errichtung eines freistehenden, max. zweigeschossigen Wohngebäudes mit max. sieben Wohneinheiten. Der derzeit vorhandene Anbau an das Gebäude in der Friedrich-Borgwardt-Str. 9 soll zurückgebaut werden. Geplant sind Dauerwohnungen, Zweit- und Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Die Verfahrenskosten werden von den Antragstellern getragen.

 

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein Kosten übernimmt der Vorhabenträger

  • Produktkonto 51102.5625000

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...