Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/20/115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Annahme von Spenden in Gesamthöhe von EUR 14.900,00 und diese zur Förderung des Feuerschutzes gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung zu verwenden.

 

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Sachverhalt

Mehrere Spendengeber haben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für die Anschaffung einer Drohne Zuwendungen in Höhe von EUR 14.900,00 gespendet. Die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Geldbeträge wurden auf Konten der Stadt Ostseebad Kühlungsborn eingezahlt.

 

Bis zur Entscheidung durch die Stadtvertreter werden diese als Verbindlichkeit im Rechnungswesen der Stadt ausgewiesen. Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V von EUR 100 bis 1.000 trifft der Hauptausschuss (vgl. § 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen die über den Betrag von EUR 1.000,00 hinausgehen, trifft die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

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Anlagen

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