Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/20/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ zum 31. Dezember 2019 in der Fassung vom 20. August 2024 fest.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG M - V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ in der Fassung vom 20. August 2024 zu empfehlen.

 

Eckwerte Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2019:

 

Die Bilanzsumme beträgt:      EUR    162.709,84

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt: EUR       -7.455,00

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag aus i.H.v.: EUR     -20.717,92

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

Veranschlagung 2024                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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