Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt 

 

1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB. 

 

2. das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines zusätzliches Baufeldes zur Errichtung eines Einfamilienhauses zum Dauerwohnen.

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst das Flurstück: 340, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn 

 

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

Anlage: Geltungsbereich 4. Änderung B-Plan Nr. 37

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 37 „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ ist seit 2009 rechtskräftig und hat seitdem drei Änderungen erfahren.

Bereits im Jahr 2015 stellte ein privater Vorhabenträger den Antrag auf Ausweisung eines weiteren Baufeldes auf dem o.g. Flurstück.

Für Lage und Anordnung des Baufeldes wurden unter städtebaulichen Gesichtspunkten Vorschläge unterbreitet und vom Ausschuss befürwortet. Mit diesen Vorschlag war der Antragsteller nicht einverstanden. Nachdem nun eine Zustimmung durch den Eigentümer erfolgt ist, soll das Änderungsverfahren nun durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Nein (Kosten werden vom Antragsteller getragen)

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto 51102.5625000

 

 

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Anlagen

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