Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/20/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn und der Gemeinde Bastorf zur Absicherung der Aufgaben im Tourismusbereich für die Gemeinde Bastorf. Der anliegende Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen des landesweiten Projektwettbewerbs wurden das Ostseebad Kühlungsborn sowie acht Umlandgemeinden im Oktober 2020 zur Modellregion „Ostseeküste Mecklenburg“ ernannt. Hintergrund ist die Landestourismuskonzeption Mecklenburg – Vorpommern, die konkrete Handlungsfelder benennt wie zum Beispiel die Organisation und Finanzierung von touristischen Strukturen, Infrastruktur und Mobilität, die Verbesserung von Innovation und Qualität, die Erhöhung der Tourismusakzeptanz und -bewusstsein sowie die Lösung der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen.

 

Folgende Kommunen gehören der Modellregion „Ostseeküsten Mecklenburg“ an:

 

Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Stadt Ostseebad Rerik

Stadt Kröpelin

Gemeinde Bastorf

Gemeinde Steffenshagen

Gemeinde Wittenbeck

Stadt Bad Doberan

Gemeinde Börgerende-Rethwisch

Gemeinde Ostseebad Nienhagen

 

Unter diesen Voraussetzungen haben sich die Kommunen aus der Modellregion nachfolgend aufgeführte Themen gewidmet und Lösungsmodelle erarbeitet, dessen Ergebnisse und Erkenntnisse auf andere Regionen anwendbar sein können:

 

  • Erprobung der gemeindeübergreifenden, gegenseitigen Anerkennung von Kurkarten auf Grundlage von hierfür zu entwickelnden vertraglichen Vereinbarungen und der Abstimmung der Satzungen
  • Verbesserung der interkommunalen Infrastrukturentwicklung mit dem Ziel der Entlastung nichtprädikatisierter Orte mit touristischer Relevanz, die aktuell keine Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur haben
  • Einführung zeitgemäßer Prädikatisierung (Tourismusort/Tourismusregion als einheitliches Erhebungsgebiet), um die Tourismusfinanzierung nachhaltig sicher zu stellen
  • Aufwertung und Weiterentwicklung der Kurkarte hin zu einer Gästekarte als Mehrwertinstrument für Gäste und Einwohner, zum Beispiel durch Rabattierung örtlicher Angebote, Einbindung der kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs u. w.

 

In diesem Rahmen kam die Gemeinde Bastorf auf die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu mit der Bitte, die Absicherung der Aufgaben im Tourismusbereich für die Gemeinde Bastorf zu übernehmen. Die Übernahme der Aufgaben durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn für die Gemeinde Bastorf wurde durch die Stadtvertretung der vergangenen Legislaturperiode bereits befürwortet.

 

Dafür wurde ein öffentlich – rechtlichen Vertrag entworfen und verhandelt, der jeweils durch das entsprechende Gremium der Kommune (Gemeindevertretung Bastorf / Stadtvertretung Ostseebad Kühlungsborn) beschlossen werden muss. Der Vertragsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hast nach kusorischer Lesung keinen Rechtsverstoß im Vertragsentwurf erkennen können (siehe Anlage 2).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2024       ja,  mit          Produktkonto Im Ergebnisplan:   ja            im Finanzplan: ja

 

 

 

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Anlagen

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