Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Der Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 4) - Anlage 1 - für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wird bestätigt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen

    zur Lärmminderung zukünftig bei allen Planungen zu berücksichtigen.

3. Dem Abwägungsergebnis zu den eingereichten Stellungnahmen im Rahmen der Mitwirkung der Bürger und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wird gefolgt.

 

Anlage: Lärmaktionsplan Fortschreibung Stufe 4 für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn, 19.06.2024

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Sachverhalt

Der Entwurf über die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung wurde durch die Stadtvertreterversammlung am 25.04.2024 gebilligt und der Bürgermeister mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Aufforderung der Bürger und Ämter zur Abgabe einer Stellungnahme beauftragt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und abgewogen. (siehe Abwägungstabelle Anlage 16 und 17 der Lärmaktionsplanung.)

Nach Beschlussfassung und anschließender öffentlicher Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

Es hat eine Berichterstattung an die EU zu erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Ja /

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan 2023

Nein / Ja, mit 17.068,17 €

  • Produktkonto 51102.5625500

 

 

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Anlagen

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