Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/20/052

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31. Dezember 2017 i.d.F. vom 19.04.2024 fest.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresabschlüsse und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG M - V am 23.04.2024 abschließend geprüft, das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsbericht vom 23.04.2024 zusammengefasst und einen eingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

 

Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Ergebnisrechnung:

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat im Jahr 2017 ein Jahresüberschuss von EUR 2.002.785,00 erwirtschaftet. Dieses ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V wurde erreicht.

 

Finanzrechnung:

Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V wurde erreicht.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2024                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

Loading...