Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt

die Satzung über die Veränderungssperre zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

„Teilbereich Kühlungsborn West“.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Satzung über die Veränderungssperre zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat in heutiger Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ gefasst.

Zur Sicherung der Planungsziele ist der Beschluss einer Veränderungssperre erforderlich.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück: 23, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn.

 

Die Satzung befindet sich in der Anlage.

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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