Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 50 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 50„Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ gemäß § 10 BauGB einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nach § 86 LBauO M-V als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Am 28.09.2023 hat die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 beschlossen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte vom 23.10.2023 bis zum 24.11.2023.

 

Aufgrund der Stellungnahmen wurde insbesondere das Randsortiment des Lebensmitteleinzelhandels auf 10 % der Verkaufsfläche begrenzt. Daraus ergibt sich keine geänderte Betroffenheit von Belangen, nach der eine erneute Auslegung des Planes erforderlich wäre.

 

Aus der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung mehr, so dass nun die Abwägung und die Satzung beschlossen werden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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