Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt

 

1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB.

 

2. das Planungsziel besteht in der Änderung der zulässigen Geschossigkeit auf III-Vollgeschosse im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf Schule, Erhöhung der GRZ auf 0,8, Änderung der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Fassadenmaterialien und Farbe.

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Flurstücke: 622/15, 622/17, 622/45, der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn

 

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich 5. Änderung B-Plan Nr. 42

 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Stadtvertretung am 07.12.2023 wurde der Bürgermeister durch einstimmigen Beschluss beauftragt die Erweiterung der Fritz-Reuter-Grundschule durch Aufstockung des Gebäudes voranzutreiben.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42.

Derzeit ist eine II-geschossige Bebauung zulässig. Es besteht das Erfordernis den Bebauungsplan zu ändern. Neben der Festsetzung der Geschossigkeit ist eine GRZ-Erhöhung sowie die Anpassung der örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

Um die Planungsziele zu sichern wird außerdem der Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre zur Beschlussfassung eingebracht.

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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