Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/20/022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31. Dezember 2015 in der Fassung vom 21. Dezember 2023 fest.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 779.584,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG M - V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31. Dezember 2015 in der Fassung vom 21. Dezember 2023 zu empfehlen.

 

Eckwerte Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2015:

 

Die Bilanzsumme beträgt:      EUR 2.190.485,39

Das Jahresergebnis beträgt:     EUR    779.584,55

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelüberschuss aus i.H.v.: EUR    854.981,50

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2023                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

Loading...