Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/60/032-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

1. beschließt, den Bebauungsplan für das Sondergebiet Ostseeallee mit der Bezeichnung

Nr. 7-N als 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 weiter zu führen.

2. billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 und den

Entwurf der Begründung dazu.

3. Der Entwurf ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut

öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur

Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen

nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

4. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger

öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zum Entwurf

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe

Anlage Abwägung

5. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Ostseebad

Kühlungsborn mit Begründung, Bearbeitungsstand 19.02.2024 sowie Abwägung.

 

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Sachverhalt

Hinsichtlich der Bezeichnung der vorliegenden Planung wurden Abstimmungen mit dem

Landkreis Rostock geführt. Nachdem der Aufstellungsbeschluss „Neuaufstellung der 4.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7“ lautete, wurde der 1. Entwurf als „Bebauungsplan Nr.

7-N“ („N“ für neu) bezeichnet. Klarstellend wurde nun für den vorliegenden 2. Entwurf mit

dem Landkreis abgestimmt, den Titel „5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7“ zu

verwenden. Diese Bezeichnung fügt sich zum einen besser in das Ordnungssystem des

Landkreises ein. Zum anderen wird klargestellt, dass im Falle einer Aufhebung der 5.

Änderung wieder die 3. Änderung des Bebauungsplanes anzuwenden wäre, was durchaus

beabsichtigt ist, um nicht in den Zustand des unbeplanten Innenbereichs zu verfallen.

Der 1. Entwurf der 5. Änderung mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 7-N“ wurde von

der Stadtvertretung im April 2021 gebilligt und von Mai bis Juli 2021 öffentlich ausgelegt,

parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange. Aus diesen Beteiligungen resultieren die wesentlichen Änderungen im vorliegenden

2. Entwurf:

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung stimmt in seiner landesplanerischen

Stellungnahme der Planung zu.

Die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

weisen auf die Belange des Denkmalschutzes hin und dass bauliche Erweiterungen von

Denkmalen teilweise nicht möglich bzw. in jedem Fall zustimmungspflichtig sind.

Die untere Naturschutz- und Wasserbehörde sowie die Forstbehörde weisen darauf hin,

dass Grundwasserabsenkungen – auch bezüglich des Baumschutzes –

genehmigungspflichtig sind.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt wies auf die Einführung des

Vorsorgemaßes 2120 für den Küstenhochwasserschutz und einen entsprechend höheren

Bemessungshochwasserstand von 4,0 statt 3,5 m hin.

Mit der Forstbehörde erfolgte eine Abstimmung zu den Waldgrenzen und den

einzuhaltenden Waldabstandsflächen und den bebaubaren Flächen. Für die genehmigten Bestandsgebäude im Waldabstand könnte eine Festsetzungsweise abgestimmt werden.

So erhalten diese Gebäude eine besonders gekennzeichnete Baugrenze sowie eine zusätzliche textliche Festsetzung.

Die textliche Festsetzung bzw. Definition der zulässigen Hotelnutzung wurde noch einmal angepasst.

Zwischenzeitlich wurde der "Hochbauliche Realisierungswettbewerb "Rathaus Quartier" durchgeführt. Die Ergebnisse wurden entsprechend dem Sieger-Entwurf in den B-Plan eingearbeitet.

Weiterhin wurden kleinteilige Änderungen hinsichtlich von Leitungsverläufen,

Verkehrsflächen und Ergänzungen der Hinweise auf der Planzeichnung vorgenommen.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung resultierten Stellungnahmen von Anliegern, über die die

Ausschüsse der Stadt im Einzelnen mehrfach beraten und abgestimmt haben. Jeder Antrag

wurde dabei Punkt für Punkt abgewogen. Dadurch kam es zu kleinteiligen Veränderungen

hinsichtlich von Nutzungen, Baugrenzen oder anderen Festsetzungen.

Definitionen zu Beherbergungs- oder Einzelhandelsbetrieben und weiteren Festsetzungen

wurden im vorliegenden Entwurf konkretisiert.

Mit dem vorliegenden 2. Entwurf ist nun erneut die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

durchzuführen. Dabei kann gemäß § 4a BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur

zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Damit soll vermieden

werden, dass erneut inhaltsgleiche Stellungnahmen wie zum 1. Entwurf abgegeben werden.

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit 46.767.00 €

  • Produktkonto 51102.56255000

 

 

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Anlagen

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