Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/10/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit acht weiteren Mitgliedern besetzt wird.

 

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Sachverhalt

Das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) bestimmt, dass für Kommunalwahlen ein Gemeindewahlausschuss zu bilden ist. Gemäß § 10 Abs. 1 LKWG M-V soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Vertretung entsprechen. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter und vier bis acht weitere Mitglieder. Die Anzahl wird von der Vertretung festgelegt. Die Bestellung in den Wahlausschuss erfolgt durch den Wahlleiter.

 

In der Stadtvertretung sind momentan acht Fraktionen vertreten (CDU, SPD, Grüne/Sorge, Linke, KL, HGV/Ziesig, UWG, Initiative Zukunft). Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindewahlausschuss dementsprechend neben dem Wahlleiter mit acht weiteren Mitgliedern zu besetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?

Ja  -  ca. 300,00 € Aufwandsentschädigungen für Sitzungen des Wahlausschusses

 

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