Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

1.       die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13 i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

2.       Planungsziele: Das Sondergebiet SO „Blockstufenanlage“ wird um ca. 3,0 m in der Tiefe auf 8,0 m auf einer Länge von ca. 260,0 m erweitert. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird zukünftig folgendes für das Sonstige Sondergebiet SO 6 festgesetzt: Das Gebäude soll durch ein neues Gebäude mit Tiefgarage, öffentlicher Toilette und einem Ladengeschäft sowie einer Gaststätte ersetzt werden. Desweiteren soll der Zugang westlich des SO 6 auf öffentlichen Grund verlegt werden und ist dabei barrierefrei auszuführen.

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst das SO „Blockstufenanlage“ (Flurstücke 12/1 teilw., 11/10 teilw. und 21/1 teilw., Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn) und das

Baufeld 6 und teilweise das Baufeld 4 sowie die Verkehrsfläche Zugang zur Promenade zwischen diesen Baufeldern (Flurstücke 9/6, 11/5, 11/9 und teilweise 9/5, 9/22, 11/8, 11/17 Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn) - siehe Übersichtsplan in der Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

4.       Mit der Ausarbeitung der  4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 17

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes Nr. 17 wurde festgesetzt, dass auf einer ca. 260 m langen und ca. 5 m breiten Fläche auf der Hochwasserschutzanlage nördlich der Promenade am Bootshafen (Flurstücke 12/1 teilw., 11/10 teilw., Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn) ausschließlich die Errichtung von Sitzgelegenheiten als Blockstufenanlage zulässig ist.

 

In den Ausschüssen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wurde nun entschieden, das Sondergebiet SO „Blockstufenanlage“ um ca. 3,0 m Breite in Richtung Norden auf einer Länge von ca. 260,0 m zu erweitern. Hierfür ist jedoch die Änderung des bestehenden Pachvertrages zwischen der Stadt und der TSK Voraussetzung. Die Blockbohlenanlage soll weiterhin der Öffentlichkeit frei zugänglich sein.

 

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird zukünftig folgendes für das Sonstige Sondergebiet SO 6 festgesetzt: Das Gebäude soll durch ein neues Gebäude mit Tiefgarage, öffentlicher Toilette und einem Ladengeschäft sowie einer Gaststätte ersetzt werden. Desweiteren soll der Zugang westlich des SO 6 auf öffentlichen Grund verlegt werden und ist dabei barrierefrei auszuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche

Folgekosten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein             ja, mit 5.700,00 €         Produktkonto 51102.56255000

                                                                           Abzüglich eines Privatanteils         

   X  Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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