Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/200
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.01.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
25.02.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-
Borgwardt-Straße" und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen
und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: B-Plan Nr. 42, 2. Änderung, Entwurf vom 15.02.2016 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat am 25.02.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße“ beschlossen. Hintergrund sind aktuelle städtebaulich relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden sollen, sowie die Korrektur einiger Festsetzungen. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen.
Die Festsetzungen betreffend der Grundstücke Hermannstr. 7/7a und 5 /5a werden vorbehaltlich der Zustimmung des Beschlusses mit der Vorlage 15/60/201-1 Bestandteil des vorliegenden Entwurfs vom 15.02.2016.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
|
| Finanzierung |
|
|
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
|
|
|
|
|
Veranschlagung 2016 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
640,8 kB
|