Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.   Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des  

      Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-

      Borgwardt-Straße" und den Entwurf der Begründung dazu.

2.   Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung ist

      gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen

     Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen

     und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.  Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 42, 2. Änderung, Entwurf vom 15.02.2016 mit Begründung

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung hat am 25.02.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße“ beschlossen. Hintergrund sind aktuelle städtebaulich relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden sollen, sowie die Korrektur einiger Festsetzungen. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Festsetzungen betreffend der Grundstücke Hermannstr. 7/7a und 5 /5a werden vorbehaltlich der Zustimmung des Beschlusses mit der Vorlage 15/60/201-1 Bestandteil des vorliegenden Entwurfs vom 15.02.2016.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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