Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „ Umgebung Karpfenteich“  und den Entwurf der Begründung

dazu.

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die

betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 39, 3. Änderung, Entwurf vom 04.01.2016 mit Begründung

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 10.12.2015 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Umgebung Karpfenteich“ beschlossen.

 

Der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 liegen neue Planungsabsichten für das Flurstück 392/9 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (Cubanzestraße 11) zu Grunde. Die festgesetzte Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ soll auf einem Teil des Grundstücks zurückgenommen und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um den Bau eines Wohngebäudes durch die Festsetzung eines zusätzlichen Baufeldes zu ermöglichen. Nach Prüfung des Bestandes und der zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen wurde dieser Veränderung seitens der Stadt zugestimmt. Es wurde das Verhältnis von Bau- und Grünfläche im Gegensatz zu anderen Grundstücken im B-Plangebiet betrachtet. Das Grundstück umfasst eine Gesamtgröße von ca. 7.330 m², wovon derzeit  ca. 57 % als Grünfläche und ca. 44% als Baufläche im o.g. B-Plan ausgewiesen sind.  Aus Sicht der Stadt fügt sich eine Neubebauung verträglich in das Ortsbild ein. Die Details der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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