Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/20/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von EUR 7.000,00 von der Grüner Wohnen in Kühlungsborn GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister Rostock unter der Nr. HRA 3262.

 

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Sachverhalt

Die Grüner Wohnen in Kühlungsborn GmbH & Co. KG möchte der Stadt Ostseebad Kühlungsborn eine nicht zweckgebundene Zuwendung in Höhe von EUR 7.000,00 als Geldbetrag zu kommen lassen.

 

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von EUR 100 bis 1.000 trifft der Hauptausschuss (vgl. § 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen, die über den Betrag von EUR 1.000 hinausgehen, trifft die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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