Informationsvorlage - 2023/30/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vielfältigen Gefahren für Gesundheit und Leben ausgesetzt. Der Bürgermeister hat als oberste Leitung des kommunalen Trägers die Unternehmerfunktion für die gemeindliche Feuerwehr. Er trägt dementsprechend die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen.

Aufgrund der Baumaßnahme Bürgersteig „Asbeck“ war die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse in die geplanten und für die Umsetzung erforderlichen Einschnitte auf dem Betriebsgelände einzubeziehen. Es erfolgte eine Gesamtbegehung des Gebäudes, sowie der Außenanlage, welche eine dementsprechende Stellungnahme nach sich zog. Es wurde festgestellt, dass die jährlich durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen nicht dokumentiert wurden. Die DEKRA wurde mit einer entsprechenden Analyse gemäß den gesetzlichen Anforderungen beauftragt. Die abschließende Feststellung erfolgte am 22.09.2023. Die Ergebnisse entnehmen Sie bitte den Anlagen. Sie bilden die Grundlage der angestrebten Verlegung des Standortes des Feuerwehrgerätehauses.

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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