Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/10/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 3.000,00 Euro vom Lions Clubhilfswerk Kühlungsborn e.V. und diese zur Förderung des Feuerschutzes gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung zu verwenden.

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Sachverhalt

In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Danach darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Am 12.09.2023 (Geldeingang Konto Stadt Ostseebad Kühlungsborn) spendete der Lions Clubhilfswerk Kühlungsborn e.V. einen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro zu Gunsten der Jugendfeuerwehr Kühlungsborn.

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen mit einem Betrag von über 1.000 Euro entscheidet die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn).

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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