Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2013 i.d.F. vom 20.07.2023.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 27.408,29 wird mit dem bestehenden Vortrag von Überschüssen der Vorjahre verrechnet.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG M - V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2023 beschlossen, der Stadtvertreterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31. Dezember 2013 in der Fassung vom 20. Juli 2023 zu empfehlen.

 

Eckwerte Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2013:

 

Die Bilanzsumme beträgt:        EUR 1.624.169,42

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt:  -EUR       27.408,29

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt: -EUR       27.408,29

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag aus i.H.v.:  EUR     116.173,35

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2023                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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