Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Sachentscheidung:

 

1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter dem Datum vom 24. Mai 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde (Anlage 3).

 

3. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn als Alleingesellschafterin ermächtigt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH folgende Entscheidungen zu treffen:

 

  • Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH abschließend mit einer Bilanzsumme von EUR: 946.853,85 (VJ: EUR 910.224,77) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 96.149,85 in der Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt.

 

  • Der Lagebericht der Geschäftsführung wird genehmigt.

 

  • Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

  • Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist Alleingesellschafterin der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn. Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages trifft für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn das jeweilige zuständige Organ die Entscheidungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen.

 

Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes, die Genehmigung des Lageberichtes sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete die Gesellschaft Umsatzerlöse von TEUR 694,5 (VJ: TEUR 406,3). Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Mehreinnahmen durch die Eishalle und Eintrittsgelder für Veranstaltungen. Gegenüber den im Wirtschaftsplan veranschlagten Umsatzerlösen von TEUR 767 blieben die tatsächlich erzielten um TEUR 72,5 zurück. Im Wesentlichen ist dies auf Mindereinnahmen in den Monaten Januar und Februar infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 1.996) bestehen im Wesentlichen aus den Ausgleichsleistungen von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn aus dem mit der TFK GmbH geschlossenen Betrauungsakt (TEUR 1.958). Die Ausgleichsleistungen wurden im Geschäftsjahr 2022 vollständig durch die Gesellschafterin gezahlt.

 

Der Materialaufwand beinhaltet mit TEUR 51,8 (VJ: TEUR 53,8) den Zukauf von Waren zum Weiterverkauf.

 

Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2022 TEUR 1.050,4 (VJ: TEUR 940,1). Die Veränderung resultiert aus einem höheren Beschäftigungsumfang infolge der vollständigen Inbetriebnahme der 3MöwenHalle. Gegenüber dem im Wirtschaftsplan veranschlagten Personalaufwand von TEUR 1.079,3 blieb der existente Personalaufwand um TEUR 28,9 zurück.

 

Planmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr betragen TEUR 68,2 (VJ: TEUR 33,1). Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den im Jahr 2022 getätigten Investitionen. Die sonstigen ordentlichen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 1.604,4 (VJ: TEUR 1.209,5) und betreffen überwiegend Aufwendungen für Veranstaltungen mit TEUR 828,3 (VJ: TEUR 437,9), Werbeaufwendungen mit TEUR 370,9 (VJ: TEUR 301) sowie Raum- und Materialaufwendungen mit TEUR 164,7 (VJ: TEUR 154,3).

 

Der Aufsichtsrat der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn hat in seiner Sitzung am 05.06.2023 den Jahresabschluss beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, gemäß Ziffer 3 erstes und zweites Tiret des o.a. Beschlussvorschlags zu entscheiden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der TFK per Umlaufbeschluss (03-2023 AR TFK) der Gesellschafterversammlung empfohlen, der Geschäftsführung für das Jahr 2022 Entlastung zu erteilen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Nein 

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

Veranschlagung:                             ja, mit EUR

 

 

 

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