Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/60/089

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen hat die Stadtvertreterversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage
  2. Die Einwender sind vom Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.
  3. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung.
  4. Die Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis Rostock zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Anlagen: - Begründung zum Feststellungsbeschluss

                - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung, Stand 03.08.2023

                - Abwägung

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 08.12.2022 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Durch die Änderung sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an den sich parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 50 "Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ angepasst werden.

 

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes hat vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 8. Änderung resultierten keine Änderungen der Planung.

Die einzelnen Inhalte der Abwägung sind der Anlage zu entnehmen.

 

Nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss ist die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...