Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/60/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

Im Rahmen der Flächenstudie erfolgten die vertiefenden Untersuchungen der Standorte:

  • Konzertgarten West (Standort 2)
  • Bereich Kunsthalle (Standort 1)
  • Baltic Park – Bereich Lidl Parkplatz (Standort 5)

Im Ergebnis der Flächenstudie und nach Abwägung der planungsrechtlich relevanten Rahmenbedingungen wird der folgende Standort für den geplanten Neubau einer Veranstaltungshalle in Kühlungsborn West festgelegt:

  • Konzertgarten West (Standort 2)

Die Verwaltung wird beauftragt, das Auswahlverfahren mit Erstellung des Untersuchungsberichtes abzuschließen und den Neubau der Veranstaltungshalle planerisch weiter vorzubereiten.

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Sachverhalt

Die Standortuntersuchung für den Neubau einer Veranstaltungshalle in Kühlungsborn West folgt einem mehrstufigen Verfahrensablauf.

Auf Grundlage der festgelegten Rahmenbedingungen wurden im ersten Schritt die architektonischen Kennzahlen der Veranstaltungshalle ermittelt und beschlossen (Beschluss-Nr. 083/2022/SVV).

Die Festlegung dieser Parameter bildete die Basis für die Standortanalyse von geeigneten Grundstücken für den Neubau in Kühlungsborn West. Im Ergebnis der Standortanalyse wurden 7 potentielle Standorte ermittelt, die auf Grund ihrer Kenndaten grundsätzlich als Standort für eine Veranstaltungshalle in Frage kommen.

Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgte nach Beurteilung aller Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte die Festlegung von 3 Vorzugsstandorten (Beschluss-Nr. 17/2023/SVV), die im Rahmen einer vertiefenden Flächenstudie auf ihre planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin untersucht wurden.

Im Zuge der Flächenstudie wurde der Landkreis Rostock am 15.06.2023 im Rahmen eines gemeinsamen Abstimmungstermines mit folgenden Ämtern beteiligt:

  • Bauamt, SG Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Bauamt, SG Untere Denkmalschutzbehörde
  • Umweltamt, SG Untere Naturschutzbehörde
  • Umweltamt, SG Untere Immissionsschutzbehörde

Im Ergebnis der Standortbetrachtungen und nach Abwägung der planungsrechtlich relevanten Rahmenbedingungen werden die Standorte Kunsthalle und Baltic Park vor allem aus denkmalschutz- und immissionsschutzrechtlichen Erwägungen nicht befürwortet. Einzig für den Standort Konzertgarten West wird unter Bewahrung der historischen Gebäudeteile die Genehmigungsfähigkeit einer Veranstaltungshalle unterstellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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