Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn schlägt die Bestellung der

 

BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Rostock

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Lohgerberstraße 21

18055 Rostock

 

zum Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses für den Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wirtschaftsjahr 2023 vor.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auswahlvorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers an den Landesrechnungshof zu übermitteln.

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Sachverhalt

 

Nachdem die Fidelis Revision GmbH Wirtschschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gievitzer Straße 99, 17192 Waren (Müritz) nunmehr fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs KSK geprüft hat, ist nach Vorgaben des Landesrechnungshofes ein Prüferwechsel angezeigt.

 

Die Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2023 wurde unter Beachtung der vergaberechtlichen Regelungen und der Vorgaben des Grundwerks des Landesrechnungshofs in Abschnitt 2 „Hinweise für die Jahresabschlussprüfer“ nach TZ 33 des Grundwerks ausgeschrieben. Fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden angeschrieben ihre Angebote bis zum 26.05.2023 einzureichen. Von den fünf angeschriebenen reichte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihr Angebot ein. In der Anlage ist das Angebot dargestellt, wobei ein Vergleich mangels anderer Angebote nicht dargestellt werden kann.

 

Nachdem die Auswahl zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vorgenommen wurde, ist der Auswahlvorschlag an den LRH, eine Übersicht aller eingeholten Angebote, die Begründung des Auswahlvorschlags, die Kopie des Angebots des vorgeschlagenen Abschlussprüfers sowie die Verpflichtungserklärung des empfohlenen Abschlussprüfers zur Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit zu übersenden.

 

Sodann beauftragt das Land Mecklenburg – Vorpommern, vertreten durch den Landesrechnungshof, im Namen und für Rechnung des Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, in Form eines Vertrages, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung und den Lagebericht zu prüfen. Darüber hinaus wird die Prüfung nach dem KPG M-V durchgeführt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja (im Wirtschaftsplan des KSK)

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

€ 10.692 (netto)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2023                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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