Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss aus heutiger Sitzung und die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die Auslegung zu informieren.
  3. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: Entwurf der Planzeichnung mit Textteil sowie Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

 

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Sachverhalt

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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