Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

1. billigt den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufzufordern.

3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 20.04.2017 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Änderung des F-Plans ergibt sich aus den Zielen des Bebauungsplans Nr. 50 Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ Diese entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen F-Plans und müssen daher im Rahmen eines Parallelverfahrens geändert werden. 

Nach langjährigen Abstimmungen zum B-Plan Nr. 50 steht nun der Umfang der benötigten Flächen fest und die entsprechende F-Plan-Änderung soll nun auf den Weg gebracht werden.

Zuletzt wurde im Bauausschuss am 24.03.2022 und im Hauptausschuss am 07.04.2022 die konkretisierte Projektplanung vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftrag auf Basis dieser Unterlagen den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße“ sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten. (Vorlage 2022/60/029)

Der Vorentwurf zur 8. Änderung des F-Planes wird nach Billigung durch die Stadtvertretung zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt und an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange versandt.

Nach der Ausschusssommerpause (2022) wird dann der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 in die städtischen Gremien zur Beschlussfassung eingebracht. 

Es schließt sich auch hier die Öffentlichkeitsbeteiligung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an.

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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