23.03.2023 - 7.1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 - Eigenbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Wortprotokoll
Herr Lahser gibt einen Überblick über die geschäftliche Entwicklung des Eigenbetriebes im Jahr 2021 und erläutert die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses. Der Prüfungsbericht sowie der mit einem uneingeschänkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021 sind den Mitgliedern des Ausschusses bereits vorab digital zur Verfügung gestellt worden.
Er legt die Gründe für den aufgelaufenen Jahresfehlbetrag 2021 dar, der im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgeführt werden kann und gibt einen Überblick über die getroffenen Maßnahmen zur Rückkehr in die Gewinnzone, mit der im aktuellen Geschäftsjahr 2023 zu rechnen ist.
Frage Frau Pieper: Was verbirgt sich hinter den „sonstigen Erträgen“ und warum sind diese 2021 im Vergleich zum Vorjahr (2020) so stark gesunken?
Antwort Herr Lahser: Unter dieser Position ist bisher ein Ertragszuschuss (Zuschuss zum Fremdenverkehr) der Stadt gebucht wurden, der im Jahr 2021 jedoch nicht mehr gewährt wurde. Im Wirtschaftsplan 2021 war bereits mit einem Verlustausgleich durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn geplant worden, der jedoch nicht in der geplanten Höhe, also vermindert in Anspruch genommen worden ist.
Frage Frau Pieper: Was wurde unter dem Materialaufwand im Bereich „Nebenleistungen des Kurbetriebes“ berücksichtigt?
Antwort Herr Lahser: Hierunter werden u.a. die Kosten für die turnusmäßige Ausbaggerung des Hafens gebucht, die 2021 durchgeführt wurde.
Frage Frau Pieper: Erkundigt sich noch einmal nach der außerplanmäßigen Ausgleichsleistung in Höhe von ca. TEUR 202, die im vergangenen Dezember von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn an die Tochtergesellschaft, die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (kurz TFK GmbH), ausgezahlt worden ist. Im Jahresabschluss für 2021 waren noch Forderungen aus Vorjahren an die Gesellschafterin ausgewiesen. Welche Jahre betrifft das und warum werden diese erst jetzt geltend gemacht?
Antwort Herr Lahser: Die geltend gemachten Forderungen enthalten Beträge aus den Jahren 2020 und 2021, wobei der Großteil der Forderungen aus dem Jahr 2021 stammt. Letztere wurden im Jahr 2022 im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der TFK bilanziert. Eigentlich dürften solche Forderungen nicht entstehen, da auch die TFK einen Wirtschaftsplan erstellt, in dessen Rahmen sie zu wirtschaften hat. Sollte es unterjährig zu wesentlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan kommen, dann hat auch die TFK einen Nachtragswirtschaftsplan aufzustellen. Dazu ist sie gesellschaftsvertraglich verpflichtet. Für 2021 ist dies versäumt worden. Aufgrund von Weniger-Einnahmen und Mehr-Aufwendungen im Jahr 2021 kam es bei der TFK GmbH zu einer Unterkompensation. Diese Unterkompensation hätte bereits im Jahr 2021 bei der Gesellschafterin (Stadt) angemeldet und beantragt werden müssen. Allein die Einbuchung einer Forderung gegen den Gesellschafter in den Jahresabschluss entfaltet aus Sicht der Stadt noch keine Verpflichtung zum Ausgleich dieser Forderung. Zumal aus dem zwischen der Stadt und der TFK geschlossenen Betrauungsakt kein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Ausgleichsleitung resultiert.
Die Mitglieder des Finanzausschusses geben ihr Interesse zu Protokoll, laufend über die wirtschaftliche Situation der TFK GmbH informiert zu werden.
Herr Lahser gibt zu bedenken, dass das zuständige Kontrollgremium der Aufsichtsrat der TFK GmbH sei, der bei wesentlichen Vorgängen dem Hauptausschuss bzw. der Stadtvertreterversammlung zu berichten hat. Eine Mitwirkung des Finanzausschusses sei insoweit nicht vorgesehen.
Herr Zacher als Ausschussvorsitzender schlägt vor, den Aufsichtsratsvorsitzenden der TFK GmbH, Herrn Oliver Brünnich, zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses einzuladen und sich von ihm zu vorab auszuwählenden Themen berichten zu lassen.
Beschluss:
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des durch die Fidelis Revision GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -, Waren (Müritz), geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.
Verwendung des Jahresergebnisses
Zum 31.12.2021 besteht ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 429.136,15. Davon werden EUR 20.700,00 in die zweckgebundene Rücklage für die Instandhaltung des Bootshafens eingestellt. Danach verbleibt ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 408.436,15. Dieser Betrag wird mit dem im Jahr 2021 entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.243.585,46 verrechnet. Der danach verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 835.149,31 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
133,5 kB
|