30.01.2023 - 7.1 Beschluss des Förderantrages 2023 für das Förde...

Reduzieren

Wortprotokoll

Hr. Kahl erläutert zu Beginn der Vorstellung des Förderantrages 2023 die Grundlagen der Fördermittelbeantragung und die zu Grunde liegenden Beschlussfassungen. Diese sind insbesondere der Beschluss des städtebaulichen Teilkonzeptes West und der Beschluss zur Ausweisung des Fördergebietes.

 

Seit dem 01.01.2022, also rückwirkend zum letztjährigen Förderantrag 2022, ist das Fördergebiet „Baltic“ förmlich festgelegt und durch Bund und Land bestätigt worden. Somit ist die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln geschaffen worden. Üblich wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein Beschluss zum Maßnahmenprogramm 2023 zu fassen, in dem die Investitionen und Ausgaben dieses Jahres festgelegt werden. Das Maßnahmenprogramm wird in der Regel durch einen von der Stadt beauftragten Treuhänderischen Sanierungsträger erstellt, die Ausschreibung für diese Dienstleistung läuft jedoch aktuell noch. Nach Beauftragung des Sanierungsträgers voraussichtlich noch im I. Quartal 2023 wird das Maßnahmenprogramm nachgereicht. Zur Information und Bestätigung durch die Stadtvertretung wird der aktuelle Sachstand daher alternativ in Form des aktuellen Förderantrages 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In der Folge werden durch Hr. Kahl die Schwerpunkte des Förderantrages erläutert: Die Stadt beantragt mit dem vorliegenden Antrag Finanzhilfen i. H. v. 2,0 Mio. EUR, die durch einen regulären Eigenanteil von 1,0 Mio. EUR durch die Stadt komplettiert werden müssen (sog. Drittelfinanzierung von Bund/Land/Kommune). Die Ausreichung der Fördermittel erstreckt sich nach Bewilligung der Finanzhilfen über 5 Jahre auf die Jahre 2023 – 2027. Die Höhe der Mittelbereitstellung variiert von Jahr zu Jahr (ansteigend/abfallend über die Laufzeit). Mit den beantragten Mitteln sollen vor allem folgende Vorhaben finanziert werden: Sanierung Villa Baltic, Wettbewerb Hotelneubau, Parkhaus Waldkrone, Sonstige Maßnahmen wie Rahmenplanung, Sanierungsträger, Gutachter etc.

 

Mit diesem 2. Förderantrag und den bereits bewilligten 600.000 EUR Fördermitteln aus dem Förderantrag 2022 beläuft sich die Fördermittelausstattung für das Fördergebiet auf 3,6 Mio. EUR. Das entspricht knapp der Hälfte des veranschlagten Fördermittelbedarfs von 7,76 Mio. EUR. Entsprechend wird auch in den Folgejahren einen Antragstellung zur Deckung des Finanzierungsbedarfes erforderlich.

 

Nach Abschluss der Erläuterungen steht Hr. Kahl für Rückfragen zur Verfügung.

 

Frage Frau Schmidt: Womit könnte im Jahr 2023 begonnen werden?

Antwort Herr Kahl: Mit der Villa Baltic, gleichzeitig mit der Initiierung des Hotelneubau.

 

Weitere Fragen bestehen seitens der Ausschussmitglieder nicht.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Förderantrag 2023 als Grundlage für die weitere Fördermitteleinwerbung im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ und als Arbeitsgrundlage der Verwaltung und des Sanierungsträgers (derzeit in Ausschreibung) für die aktuelle und künftige Maßnahmenumsetzung im Fördergebiet „Baltic“.

Nach Beauftragung eines Treuhänderischen Sanierungsträgers für die Gesamtmaßnahme „Baltic“ im I. Quartal 2023 wird der Stadtvertreterversammlung künftig für die jährliche Beschlussfassung zur Darstellung des geplanten Mitteleinsatzes und der Investitionsvorhaben im Fördergebiet ein Maßnahmenprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9253&selfaction=print