25.10.2022 - 6.1 Parkgebührenverordnung der Stadt Ostseebad Kühl...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert die Notwendigkeit zur Überarbeitung einiger Satzungen und Verordnungen. Aufgrund der verpflichtenden Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023 hat die Stadt eine Umsatzsteuer auszuweisen, sofern die Stadt unternehmerisch tätig wird.

 

Frau Zielinski erklärt, dass die Ausweisung der Parkgebühren geklärt werden muss. Die aktuellen Parkgebühren könnten um die Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhöht werden, dadurch steigen die Parkgebühren. Alternativ könnten die Parkgebühren unverändert bleiben, dann wäre die Umsatzsteuer in den bereits bestehenden Parkgebühren inkludiert. Herr Lahser erklärt, dass die Stadt dadurch jedoch ein Defizit in Höhe von 80.000 EURO erzielt. Herr Zacher spricht sich dafür aus, die Parkgebühren nicht zu erhöhen. Herr Lahser erklärt, dass die Höhe der Parkgebühren dann um die Umsatzsteuer reduziert werden muss. Es wird über die vorliegende Beschlussvorlage abgestimmt, Herr Zacher wird in der Stadtvertreterversammlung die Empfehlung des Finanzausschusses vortragen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Parkgebührenverordnung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

7

0