17.03.2021 - 5.1 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Rüdiger Kozian berichtet:

-          Im Hafen ist die Instandsetzung des Südsteges notwendig. Die TSK wird unter Aufsicht des Bauamtes den Steg instand setzen Das benötigte Material ist geordert.

-          Das Thema Shuttleservice/ Citybus kann auch im Rahmen der Modellregion aufgegriffen werden. Es findet zeitnah ein Termin mit der Rebus GmbH, dem Landkreis Rostock und der Molli GmbH statt. Die Sondersituation mit der bereits vorhandenen Stadtbahn der Firma Henschel und die Betrachtung der Größe des einzusetzenden Buses sind u.a. als Themen zu klären. Die Firma Hentschel ist in die Kommunikation eingebunden. Des Weiteren müssen hier einzelne Förderrichtlinien beachtet werden. Die Anschaffung eines City Buses- auch als E-Mobil wird gefördert, die Logistik und Unterhaltung desselben ist nicht förderfähig.

Die bereits genehmigten Verbindungen und Linien müssen ebenso in Abstimmung gebracht werden.

-          19.03.2021  Arbeitstermin mit GF der SWR AG Oliver Brünnich zum aktuellen Stand  des Breitbandausbaus  sowie das Thema Beachvolleyballturnier aus Sicht des Vereins, hier fungiert Herr Brünnich in seiner Funktion als Vereinsvorsitzender des Vereins.

-          Am 20.03.2021 findet eine Sondersitzung der Stadtvertreter statt.

Die Villa Baltic wird Thema der als Workshop organisierten Sitzung sein.

Das Ziel des Workshops soll sein, alle Ergebnisse der letzten 1,5 Jahre zu präsentieren, zu diskutieren und so zu verdichten, dass am Ende ein gemeinsames Nutzungskonzept definiert werden kann.

-          Der Projektsteuerer für die Schwimmhalle ist bestellt und wird zeitnah konkrete Zahlen vorlegen. Des Weiteren erfolgt danach die Vorlage in der SVV und dem Schwimmhallenverein.

-          Die Unterlagen für den Förderantrag der geplanten Seebrücke sollen bis 23.03.2021 vorliegen.

-          Vor dem Hauptausschuss am 25.03.2021 wir eine Sondersitzung der SVV zum Beschluss-Nr. 024/2021/SVV stattfinden, da es im Umlaufbeschluss eine Ablehnung

gab, wodurch aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine erneute Beratung in einer Präsenzsitzung die Folge ist. Da die zu dieser Angelegenheit abgegebenen Stimmen aus dem Umlaufbeschlussverfahren damit unbeachtlich geworden sind.

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