04.11.2025 - 8.1 Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. auf insti...

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Wortprotokoll

Herr Kröger stellt seinen Antrag vor.

 

Herr Bartelmann: Wie läuft die Zusammenarbeit mit der TFK?
Herr Kröger: Das organisatorische, wie auch die generelle Zusammenarbeit läuft reibungslos und sehr gut. Aber die Kunsthalle steht auch explizit für ihre Eigenständigkeit.

 

Herr Günther stellt die Frage in den Raum, ob man die Nutzung der Kunsthalle offener gestalten sollte? Freie zugängliche Möglichkeit für Vereine und andere Institutionen. Des Weiteren stellt Herr Günther die dargestellten Teilnehmerzahlen der Veranstaltungen in Frage.

 

Herr Bartelmann: Gibt es offene Forderungen der Stadt gegenüber der Kunsthalle und gab es bisher Probleme bei den Abrechnungen?
Herr Lahser: Aktuell gibt es keine Forderungen der Stadt gegenüber der Kunsthalle.

Die Verwendungsnachweise sind in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß abgerechnet worden.

 

Herr Bartelmann: Wie lange geht der Pachtvertrag mit der Kunsthalle?
Herr Lahser: Der Vertrag verlängert sich immer um 1 Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.

 

Frau Jacob regt ebenfalls die Betrachtung einer offenen Nutzung der Kunsthalle an. Vielleicht wäre es z.B. für die Zukunft möglich, eine Tanzschule in der Kunsthalle zu etablieren.

 

 

 


 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 200.000 in den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetrieb KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13630&selfaction=print