20.02.2024 - 7.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Os...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert den Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2024 anhand einer Präsentation und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Hierbei geht Herr Lahser auch auf die Positionen ein, welche sich seit der letzten Vorstellung in der Finanzausschusssitzung am 30.01.2024 geändert haben. Die Präsentation steht im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme bereit.

 

Herr Lahser erklärt, dass es sich um einen genehmigungspflichtigen Haushalt handelt. Aufgrund der Vielzahl an geplanten Investitionen verfügt die Stadt über keine freien verfügbaren Mittel aus dem laufenden Haushalt zur Deckung dieser Investitionen, daher müssen Kredite aufgenommen werden. Durch die erforderliche Kreditaufnahme entsteht die Genehmigungspflicht für diesen Teil des Haushaltsplanes.

 

Herr Zacher erkundigt sich, wann die neuen Stellen laut Stellenplan ausgeschrieben bzw. besetzt werden. Herr Lahser erklärt, dass zunächst die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde abgewartet werden muss, anschließend kann die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgen und sodann können die Stellen ausgeschrieben werden. Herr Lahser führt weiter aus, dass die Stellen jedoch auch bereits jetzt schon ausgeschrieben werden könnten, da die Haushaltssatzung 2023 eine Abweichung von zwei Stellen vom Stellenplan als geringfügig ansieht.

 

Herr Holtz erkundigt sich, wie sich das Eigenkapital i.H.v. 67 Mio. zusammensetzt. Herr Lahser erklärt, dass sich das Eigenkapital im Wesentlichen aus der Kapitalrückstellung der Eröffnungsbilanz i.H.v. 37 Mio. EURO, den zweckgebundenen Kapitalrücklagen und dem Ergebnisvortrag zusammensetzt. Herr Holtz erkundigt sich, wann auf die Kapitalrückstellung zugegriffen werden kann. Herr Lahser erklärt, dass dies erst möglich ist, sofern alle Ergebnisvorträge aufgebraucht sind, dies ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

 

Herr Holtz spricht die Liquidität der Stadt in den kommenden Jahren an. Die auf Seite 197 der Haushaltssatzung dargestellten liquiden Mitteln scheinen sich in den nächsten Jahren aufzubrauchen, damit ist eine Kreditauflösung schwer umsetzbar. Herr Holtz erklärt, dass der Haushaltsausgleich anzustreben ist und dass sich die Stadtvertretung und Ausschüsse auf die wichtigsten Projekte konzentrieren sollten, um den Haushaltplan nicht mit einer Vielzahl an Investitionen zu überlasten.

 

Herr Zacher erkundigt sich, inwiefern sich der Planansatz 2024 gegenüber dem Vorjahr 2023 verändert hat und wie die Realisierungsquote ist. Herr Lahser erklärt, dass in 2023 vom Planansatz i.H.v. ca. 4 Mio. EURO insgesamt ca. 3 Mio. EURO investiert wurden. Herr Zacher führt aus, dass in der Vergangenheit bisher nie alle geplanten Investitionen tatsächlich umgesetzt wurden. Frau Westphal erklärt, dass sich eine zuverlässige Planung der Investitionen aufgrund der Vielzahl sehr schwierig gestaltet und dass nie alle Investitionen innerhalb des geplanten Zeitraums umgesetzt werden können. Frau Westphal plädiert dafür, alle tatsächlich in 2024 realisierbaren Investitionen in die Planung aufzunehmen, um eine Umsetzung tatsächlich herbeizuführen.

 

Herr Zacher erklärt, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2025 noch im Jahr 2024, möglichst im Herbst, beschlossen werden soll.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für den doppischen Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung und gem. § 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11224&selfaction=print