16.05.2023 - 5 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Lahser berichtet darüber, dass es im Rahmen der Jugendhilfeplanung ein Treffen der Schulleiter mit dem Bürgermeister und den Amtsleiter gegeben hat, bei dem über die Möglichkeit einer temporären Schulerweiterung gesprochen wurde. Das Schulzentrum ist beinahe vollständig ausgelastet, und mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen Hortplatz werden die Kapazitäten spätestens im Jahre 2030, jedoch eher schon 2026 nicht mehr ausreichen.

 

Den Schulcampus zu erweitern ist schwierig, daher wurde zusammen mit der aib Bauplanung Nord GmbH nach einer temporären Lösung gesucht. Das Ergebnis ist eine Anlage aus Schulcontainern der Fa. Friedrich Niemann GmbH & Co. KG, die man sowohl mieten als auch kaufen kann. Während die Anschaffung ca. 772 TEUR kosten würde, ist bei einer Miete über 60 Monate hinweg mit 800 TEUR zzgl. Nebenkosten zu rechnen, sodass insgesamt mit ca. 900 TEUR zu rechnen ist.

 

Herr Krauleidis ist gegen die Aufstellung einer Containeranlage. Nach seinem Dafürhalten sollte sich jede Kommune / Gemeinde selbst um die Beschulung der im Einzugsgebiet lebenden Kinder kümmern. Wenn in den Kühlungsborner Schulen auch nur Schüler aus der Stadt unterrichtet würden, sollten die momentanen Kapazitäten hierfür völlig ausreichen. Außerdem sind Container im Innenstadtbereich kein touristisches Aushängeschild.

 

Herr Zacher verweist auf die freie Schulwahl im Land Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem sind gute Schulen auch ein Aushängeschild für Kühlungsborn und können überregionale Strahlkraft entwickeln. Er stellt die Frage, ob dieser Mehrbedarf aus den ankommenden Kriegsflüchtlingen resultiert oder eventuell die Schulbedarfsplanung nicht präzise genug war.

 

Herr Lahser versichert, dass kein Zusammenhang zwischen Mehrbedarf und Flüchtlingen besteht. Es gibt jedoch eine Schulbereichseinzugssatzung, an die sich die Stadt halten muss. Hiernach müssen die Bastorfer Schüler in Kühlungsborn beschult werden, dies sei auch von allen Seiten so gewünscht. Es ist jedoch absehbar, dass auch die Grundschule bald an ihre Kapazitätsgrenze stößt. Herr Lahser hat sich zu diesem Thema bereits mit den Kämmerern anderer Städte und Gemeinden getroffen und deutlich gemacht, dass die hierdurch verursachten Kosten langfristig nicht von der Stadt Kühlungsborn allein getragen werden können; er wird dies auch weiterhin thematisieren.

 

Herr Zacher fragt, ob die Stadt Kühlungsborn die Verpflichtung zur Anschaffung der Containeranlage hat.

 

Herr Lahser verneint dies und verweist diesbezüglich auf die Schulkapazitätsverordnung des Landes MV. Die Mitglieder des Finanzausschusses verneinen eine entsprechende Pflicht ebenfalls. Da jedoch für den Fall, dass die Schulerweiterung umgesetzt wird, eine Entscheidung bezüglich Miete oder Kauf getroffen werden muss, bittet Herr Lahser darum, dass sich die Fraktionen mit dem Thema beschäftigen und hierzu eine Meinung bilden.

 

Herr Susemihl fragt, wann mit der Schulerweiterung begonnen werden muss.

 

Herr Lahser betont, dass eine Umsetzung im laufenden Jahr erfolgen muss, falls man sich dafür entscheidet. Aufstellungsort wäre das Gelände vor der Schulaula.

 

Herr Kretzschmar fragt, wie lange die Container stehen bleiben müssen und ob genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen werden. 

 

Herr Lahser ist der Meinung, dass die Anlage zumindest so lange stehen wird, bis entweder der Bedarf nicht mehr gegeben ist oder ein eventuell notwendiger Schulneubau vollendet wurde. Ob die Zahl der Lehrer ausreicht, kann Herr Lahser nicht beurteilen, dies ist Sache des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Dienstherr.

 

Frau Jacob fragt, ob es bezüglich der Deckungslücke bei den Hortplätzen konkrete Bedarfszahlen für die Stadt Kühlungsborn selbst gibt. Herr Lahser verneint, die Zahlen liegen lediglich für den gesamten Landkreis vor.

 

Herr Zacher fragt die Ausschussmitglieder nach ihrer Meinung dahingehend, ob die Containeranlage gemietet oder gekauft werden sollte. Herr Krauleidis empfiehlt, dass der Finanzausschuss hierzu keine Empfehlung ausspricht, sondern den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis nimmt. Dies wird allgemein befürwortet.

 

 

Herr Lahser teilt mit, dass es beim Eigenbetrieb ein Wechsel der hinsichtlich der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geben wird. Es wurden hierzu fünf Prüfungsgesellschaften kontaktiert, um den Eigenbetrieb ab 2024 zu betreuen. Sobald eine Auswahl getroffen wurde, wird der Stadtvertreterversammlung ein entsprechender Bestellungsvorschlag vorgelegt.

 

 

Bezüglich des Ausbaus der KFZ-Ladeinfrastruktur im Ostseebad Kühlungsborn gab es eine erste Kontaktaufnahme mit einem Anbieter. Es handelt sich hierbei um ein Joint Venture der deutschen Automobilindustrie, dessen Vertreter in der Woche vom 22.06. bis zum 26.06. zu einem Vor-Ort-Termin erscheinen werden.

 

 

Hinsichtlich des innerstädtischen Busverkehrs im Ostseebad Kühlungsborn teilt Herr Lahser mit, dass die Firma Rebus ein Angebot über 399 TEUR abgegeben hat.

 

Herr Sorge fragt, wie viele Fahrgäste im letzten Jahr befördert wurden. Laut Herrn Zacher gibt es hierzu eine nicht repräsentative Erhebung, die jedoch zu dem Ergebnis kam, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich war/ist.

 

Nach weiteren Erläuterungen zu den befahrenen Strecken und der Art der verwendeten Busse meint Herr Ogrzewalla, dass die Verwendung eines großen (Gelenk)Busses, gerade auch unter Berücksichtigung der Straßeninfrastruktur des Ostseebades, nicht sinnvoll erscheint. Frau Jacob fragt in diesem Zusammenhang, ob sich bei der Ausschreibung auch Unternehmer mit Kleinbussen beworben haben. Herr Zacher bestätigt, dass auch ein Angebot der Fa. Henschel aus Kühlungsborn vorliegt.

 

Herr Dr. Maisel ist der Ansicht, dass die Buslinien alle Stadtteile Kühlungsborn anfahren sollten, nicht nur ausgewählte, sonst sei der städtische Nutzen zu gering.

 

Herr Zacher fragt, ob es sich um ein ganzjähriges Angebot handelt und welche Taktung bei den Buslinien vorgesehen ist. Außerdem erkundigt er sich, ob es hierzu einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen gibt. Herr Lahser informiert über das Modell in der Stadt Bad Doberan, bei dem die Stadt für dort bestehende Linien zahlt, allerdings lediglich für die Beförderung der tatsächlich in der Stadt gemeldeten Einwohner.

 

 

Herr Lahser informiert außerdem über den Fortgang der notwendigen Anpassungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die Vorgaben des Landes und der EU werden sukzessive über die XRechnung umgesetzt, die ersten Vorbereitungsmaßnahmen hierzu werden ab Juli in Angriff genommen, die eigentliche Installation/Einführung erfolgt ab Ende Oktober.

Bei der XRechnung werden die Belege elektronisch an Verwaltung weitergeleitet/eingereicht. Die elektronische Ausfertigung stellt hierbei die eigentliche Originalrechnung dar. Besonders für kleine Unternehmen kann die hierfür notwendige hard- und softwaretechnische Umstellung ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sein, denn die im Gesetz festgeschriebene Grenze von 1.000 € netto, bis zu der bei Direktaufträgen keine elektronische Rechnung ausgestellt werden muss, dürfte auch bei kleineren Aufträgen relativ schnell erreicht sein.

 

Dies sehen die Mitglieder des Finanzausschusses ebenso.

 

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