16.04.2019 - 5 2. Änderung der Richtlinie der Stadt Ostseebad ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert das Zustandekommen und die einzelnen Regelungen der neuen Richtlinie zur Vereinsförderung.

Anschließend stellt er die, von der Arbeitsgruppe des Sozialausschusses, erstellten drei Varianten vor.

Die Variante 3. wurde durch den Sozialausschuss favorisiert.

Frau Eichler merkt an, dass das Ende der Förderung mit dem Ende des 18. Lebensjahres zu gering bemessen ist. Herr Mothes und Herr Susemihl stimmen zu.

Weiterhin sagt Frau Eichler, dass im Verwendungsnachweis ein Bestand aus dem Vorjahr einzutragen ist, welcher bei gemeinnützigen Vereinen gar nicht vorhanden sein darf.

Bezüglich der Altersgrenze spricht Herr Susemihl sich für die Definition „wirtschaftliche Selbstständigkeit (ausgenommen: Schüler, Studenten und Auszubildende)“ aus.

Herr Zacher schlägt vor, um es den Vereinen und der Verwaltung zu vereinfachen, sich auf eine feste Altersgrenze zu einigen. Dieser Vorschlag setzt sich nicht durch.

 

Herr Oberwalder teilt mit, dass aus seiner Sicht eine besondere soziale Komponente fehle, die es auch kleinen Vereinen ermöglicht, größere Aufgaben zu bewältigen. Dies ist bei einer reinen Abstellung auf die Mitgliederzahl nicht der Fall.

Herr Lahser fügt hinzu, dass solche größeren Aufgaben ggf. im Rahmen der Projektförderung unterstützt werden können.

 

Eine Einigung für eine der vorgeschlagenen Varianten kann unter den Mitgliedern des Finanzausschusses nicht erzielt werden.

 

Es wird zusammengefasst, dass der Finanzausschuss keine Entscheidung treffen kann, da die Beschlussreife der Richtlinie noch nicht gegeben sei.

 

Es wird jedoch folgende Empfehlung ausgesprochen:

Der Finanzausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn empfiehlt die Beschlussvorlage nochmal im Sozialausschuss zu überarbeiten, da eine Beschlussreife noch nicht gegeben ist.

Insbesondere soll hierbei darauf eingegangen werden, dass:

-          Die Altersgrenze von 18 Jahren für die Förderung der Jugendarbeit aufgehoben wird und in den Begriff „wirtschaftliche Selbstständigkeit“ (ausgenommen: Schüler, Studenten und Auszubildende) umgewandelt wird.

-          Eine vereinfachte Fördervariante gefunden wird, welche sich aus der Mitgliederzahl und einem erhöhten Faktor für die Kinder- und Jugendarbeit ergibt.

-          Falls eine Überarbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt, soll die neue Richtlinie erst für die Anträge im nächsten Jahr gelten.

-          Alle betroffenen Vereine nach Änderung der Richtlinie schriftlich von der Stadtverwaltung über die neuen Regelungen (insb. Ausschlussfrist) informiert werden.

 

Über die Rückgabe an den Sozialausschuss unter den vorher aufgeführten Vorgaben wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

 

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