05.06.2018 - 5 Gewährung eines inneren Darlehens der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lahser erörtert die Sitzungsvorlage.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

Die Stadt Ostseebad hlungsborn gewährt dem Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn ein Darlehen in Höhe von EUR 700.000,00 zur Finanzierung des Investitionsvorhabens „Mehrzweckhalle am Minifreizeitpark“.


Der Zinssatz orientiert sich an dem des KfW-Darlehen-Programms 208 und wird auf 0,5 % p.a. festgesetzt. Der Zinssatz wird auf 10 Jahre festgeschrieben.

 

Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre. Die Tilgung erfolgt in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen können jederzeit geleistet werden. Das Darlehen kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen auf den Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Darlehensvertrag mit den vorgenannten Konditionen zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und dem Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn zu schließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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