23.09.2025 - 6.2 Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. auf insti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 23.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Wortprotokoll
Herr Kröger stellt per Präsentation die Arbeit der Kunsthalle vor (siehe Anlage)
Herr Dr. Kraatz nimmt ab diesem TOP an der Sitzung teil.
Feststellung Rechenfehler: Gesamte Finanzierung 200.000 EUR / neuer korrigierter Antrag wird gestellt
Frau Jacob stellt eine Nachfrage zu Einnahmen aus den Kunstverkäufen: 10.000 EUR teilgemeinnützig / mehr ist nicht möglich, da die Gemeinnützigkeit sonst verloren geht / bei mehr Einnahmen aus Verkäufen wäre es ein Gewerbe, die Gemeinnützigkeit ginge verloren und generell würde dann alles teurer werden.
Brepohl: Warum gibt es nur männliche Künstler in den Soloausstellungen?
Herr Kröger: Da steckt jetzt keine Absicht dahinter, sondern ist so durch die Buchungen und Verfügbarkeiten für 2026 so gekommen.
Sorge: Wäre ohne Förderung ein Betrieb möglich?
Herr Kröger: Nein, das würde ein Kunstbetrieb ohne Förderung nicht schaffen.
Herr Bensch: Wann wurden zuletzt die Eintrittsgelder erhöht?
Herr Kröger: Nach Corona von 3 auf 4 EUR.
Herr Zacher fragt nach dem Rentenalter und wie lange Herr Kröger seine Funktion noch ausführen möchte?
Herr Kröger hat den Vorstand informiert, dass er noch 5 Jahre weitermacht.
Neuer Antrag mit 200.000 EUR muss korrigiert gestellt werden: Vorschlag Herr Zacher: Beschluss im Einvernehmen mit Herrn Kröger über 200.000 EUR wird beschlossen, vorbehaltlich der Entscheidung des TKA´s.
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 200.000 in den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetrieb KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.
An die Förderung ist die Nutzung von den angeschafften Kartenlesegeräten (zur Auswertung von Kurkarten) für die Auswertungsplattform Feratel geknüpft. Die Förderung erfolgt somit vorbehaltich der Nutzung, des zur Verfügung gestellten Lesegerätes für das Auswertungsmodul Veratel.
Abstimmungsergebnis
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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9 |
1 |
0 |
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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135,5 kB
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