18.09.2025 - 6.4 Überarbeitung des Strandnutzungskonzeptes im Pu...

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Wortprotokoll

Herr Giersberg stellt den Antrag der KL vor.

 

Herr Reimer ergänzt, dass die Satzung in Bezug auf das Fliegen von Drohnen auf Grund eines geltenden EU-Gesetzes eigentlich überflüssig ist. Regelungen und Genehmigung liegen nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

Antrag: Streichung des Satzes 5 aus § 10 der Satzung, da höherrangiges Recht existiert.

7-0-0

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Kühlungsborn beschließt, das Strandnutzungskonzept im Punkt der Drohnennutzung dahingehend zu ändern, dass an den Tagesrandzeiten für werbezwecke Drohnenflüge von autorisierten Personen möglich sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage