Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/10/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Durch die verpflichtende Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes zum 01.01.2023 macht sich eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

Die Stadt hat für „unternehmerische Tätigkeiten“ eine Umsatzsteuer abzuführen. Die Bewirtschaftung eines Friedhofs kann unter bestimmten Voraussetzungen eine solche unternehmerische Tätigkeit darstellen.

Es soll die folgende Textpassage eingefügt werden:

„Soweit Leistungen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn der Umsatzsteuer unterliegen, ist die darauf entfallende Steuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes zusätzlich zu entrichten.“

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Finanz. Auswirkung

Nein

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Anlagen

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