Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/10/123-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Erhöhung des Nutzungszinses für die Aufstellung

  1. von den privat genutzten Strandkörben (durch die Einwohner der Stadt Ostseebad Kühlungsborn)
  • von 35 EUR/Jahr auf 150 EUR/Jahr
  1. und für die gewerbliche Vermietung:
  • von EUR 65,52 auf EUR 150 netto/Strandkorb/Jahr (Hauptstrandbereich)
  • von EUR 45,89 auf EUR 100 netto/Strandkorb/Jahr (außerhalb des Hauptstrandbereiches).

 

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Sachverhalt

Ab dem 01.01.2023 erfolgt eine Neuordnung des Strandbereiches der Stadt Ostseebad Kühlungsborn auf Grundlage des Strandnutzungskonzeptes sowie der dann gültigen Strandsatzung.

Für die Aufstellung der privat genutzten Strandkörbe wurde seit dem Jahre 2008 keine Anpassung des Nutzungszinses vorgenommen. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass der Nutzungszins für einen privaten Strandkorb weniger als eine zweiwöchige Anmietung kosten sollte.

Wie aus der Anlage ersichtlich ist, hat die Erhöhung des Nutzungszinses für gewerbliche Strandkörbe für die Jahre 2018 bis 2022 in Höhe von einmalig 30% die Kostensteigerung für die Unterhaltung des Strandbereiches nicht gedeckt. Darüber hinaus ist für das Jahr 2023 bereits jetzt eine Kostensteigerung für die Unterhaltung des Strandes von ca. 80% ersichtlich. Die jetzt vertraglich festgelegten Nutzungszinsen werden dabei auf fünf Jahre festgeschrieben.  Auf Grund der aktuellen Situation ist von weiteren Kostensteigerungen auszugehen. Diese wurden bereits von einigen Lieferanten/Dienstleistern angekündigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

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