Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ in Kühlungsborn.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 24.04.2014 beschlossen, die 2. Änderung für den Bebauungsplans Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ aufzustellen. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat gemäß § 14 BauGB zur Sicherung der Planungsziele am 26.09.2019 die Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 17.10.2019 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bekannt gemacht.

 

Es haben sich weitere Planungsziele ergeben, daher wurde am 29.09.2022 ein ergänzender Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Um die Umsetzung der Planungsziele nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die Inhalte der Satzung über die Veränderungssperre zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ entsprechend zu ergänzen. Die Planungsziele aus dem ergänzenden Aufstellungsbeschluss werden somit Bestandteil der Satzung über die Veränderungssperre und lauten wie folgt:

 

- Änderung der zulässigen GR von 1200 qm auf 2500 qm auf der Fläche für den  Gemeinbedarf (Flurstück 121/3, Flur 2,  Gemarkung Kühlungsborn,  Schulweg 2) verbunden mit der geplanten Errichtung von PKW-Stellplätzen an der Sporthalle

-  Regelung zur Zulässigkeit bestimmter baulicher Anlagen außerhalb der Baugrenze:

Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.

-Zur Sicherung der vorhandenen Verkehrsfläche, die der Erschließung der östl. an den Stadtwald angrenzend gelegenen Grundstücke dient, soll der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 39 geringfügig im Bereich des Flurstückes 613/4, Flur 2 erweitert werden. Die Ausweisung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan wird angestrebt. 

 

Wie oben bereits erwähnt, wurde die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 am 17.10.2019 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bekannt gemacht und trat am Tage nach der Bekanntmachung der Satzung in Kraft.

Da das Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 noch nicht abgeschlossen war, wurde am 16.09.2021 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ beschlossen. Hierin wurde geregelt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2021 an, um 1 Jahr zu verlängern.

Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern, wenn besondere Umstände es erfordern. Es handelt sich um ein Planverfahren mit besonderem Schwierigkeitsgrad und Umfang der den Verfahrensablauf erheblich beeinflusst und erschwert. Im Stadtgebiet Ostseebad Kühlungsborn ist es erforderlich eine Vielzahl von Bebauungsplänen anzupassen und bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung und entsprechend den Grundsatzbeschlüssen der Stadtvertreterversammlung zu regeln. Für die Erarbeitung sämtlicher Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse, einschließlich der 2. Änderung des B-Plan Nr. 39 ist eine intensive und umfangreiche Bestandsaufnahme unter Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungsmöglichkeiten erforderlich. Die Änderungen der BauNVO und des BauGB müssen ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Aus vorgenannten Gründen wird die Veränderungssperre mit dieser 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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