Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/20/046-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 1. der Hebesatzsatzung wird wie folgt berichtigt:

 

bisher: „…Grundgesetzes…“ – richtig: „…Grundsteuergesetzes…“

 

 

Die Formulierung des § 2 der Hebesatzsatzung wird wie folgt berichtigt bzw. ergänzt:

 

bisher: „Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) 250 v.H.

 b) für das Grundvermögen (Grundsteuer B) 375 v.H.

 

2. Gewerbesteuer 320 v.H.“

 

neu: „Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 250 v.H.

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v.H.

 

2. Gewerbesteuer auf 320 v.H.“

 

Die anliegende korrigierte Satzung über die Festsetzung der Steuergebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2022 die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung) ab dem Veranlagungszeitraum / Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Hebesätze wurden wie folgt festgelegt:

 

        Grundsteuer A:  250 v.H.

        Grundsteuer B:  375 v.H.

        Gewerbesteuer: 320 v.H.

 

Die beschlossene Satzung wurde sodann der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Im Ergebnis der kursorischen Prüfung empfiehlt die Rechtsaufsichtsbehörde die Hebesatzsatzung an die Formulierung im Muster 1 zur GemHVO-Doppik M-V (Haushaltssatzung) redaktionell anzupassen.

 

Die Korrektur bezieht sich ausschließlich auf den Wortlaut der Hebesatzsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ab dem Haushaltsjahr 2023.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2023               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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