Informationsvorlage - 2022/20/088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach dem umfassenden Reformprozess zur kommunalen Haushaltswirtschaft und dessen Abschluss mit Inkrafttreten diverser Erleichterungsgesetze sowie Verwaltungsvorschriften zum 01.08.2019 bestand für die Kommunen ein Wahlrecht, ob sie einen Gesamtabschluss aufstellen oder die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für ausreichend erachten.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2019 (099/19/SVV) wurde festgelegt, dass die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erstmals für das Haushaltsjahr 2019 anstelle eines Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht nach den Vorgaben des § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V erstellt.

Demnach sind die Gemeinden verpflichtet, über ihre Beteiligungen in einem Beteiligungsbericht zu informieren und diesen fortzuschreiben.

 

Der Beteiligungsbericht enthält Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, der Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.  

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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